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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Rechnungsabgrenzung für Kfz- Steueraufwand

Der I. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19.5.2010 – I R 65/09 – entschieden, dass für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Mit dieser Entscheidung bestätigt der BFH die bisher gängige Bilanzierungspraxis, die erstmals durch die jetzt aufgehobene Vorentscheidung des FG Thüringen (25.2.2009 – I 443/06, BB 2010, 178 mit Entscheidungsreport Bergemann) in Frage gestellt wurde. Gerade weil die Rechnungsabgrenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilanzaufstellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum sog. „subjektiven Fehlerbegriff“ abzuwarten (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7.4.2010 – I R 77/08, PM Nr. 44 vom19.5.2010). (PM BFH vom 11.8.2010) Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2033-1 unterwww.betriebs-berater.de Das Urteil wird in einem der nächsten Hefte von Winkels kommentiert werden.

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