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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.05.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Reaktion auf den Entwurf ED/2019/1/1 des IASB

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat auf den Entwurf ED/2019/1/1 Interest Rate Benchmark Reform des IASB (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) reagiert. EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB, die darauf abzielen, die Anforderungen an das Hedge Accounting zu erleichtern. EFRAG ist jedoch der Auffassung, dass die zweite Phase des Projekts, die sich mit Fragen des Ersatzes der Zinssätze befasst, so bald wie möglich initiiert und bereits parallel zum Abschluss der ersten Phase diskutiert werden sollte.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 31. 5.2019 kommentiert werden. Die vollständige Pressemitteilung und ein Link zum Stellungnahmeentwurf sind unter http://www.efrag.org/News/Project-365/EFRAGs-draft-comment-letter-on-the-IASBs-ED20191-Interest-Rate-Benchmark-Reform-proposed-amendments-to-IFRS-9-and-IAS-39 abrufbar.

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