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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB/FASB: Re-Exposure Draft zum Projekt Umsatzrealisierung

Der International Accounting Standard Board (IASB) und der Financial Accounting Standard Board (FASB) haben am 14.11.2011 einen überarbeiteten Standardentwurf „ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers (Basis for Conclusions; Illustrative Examples)“ veröffentlicht.

Obwohl im Rahmen des Due Process die erneute Vorlage eines Entwurfs nach Überarbeitung nicht zwingend vorgesehen ist, haben sich die beiden Boards vor dem Hintergrund der herausgehobenen Bedeutung dieser Rechnungslegungsregeln für nahezu alle nach IFRS (bzw. US-GAAP) bilanzierenden Unternehmen zu dem erneuten Entwurf mit der Möglichkeit zur öffentlichen Kommentierung entschlossen, nicht zuletzt, um unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden.

Die Bestimmungen des überarbeiteten Entwurfs sollen zu einheitlichen Grundsätzen der Umsatzvereinnahmungführenundsindgrundsätzlichvon sämtlichen Unternehmen branchenunabhängig immer dann anzuwenden, wenn vertragliche Vereinbarungenmit Kunden die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen vorsehen. Sollte der überarbeitete Entwurf als finaler Standard verabschiedet werden, würde er die bisher geltenden Standards IAS 18 „Erträge“, IAS 11 „Fertigungsaufträge“sowiezugehörigeInterpretationen ersetzen. In US-GAAP würden die meisten Vorschriften zur Ertragserfassung in Topic 605 des FASB Accounting Standards Codification abgelöst. Stellungnahmen werden erbeten bis zum 13.3.2012 in elektronischer Form an die IFRS Foundation Website unter der Seite ,comment on a proposal’. Der IASB hat eine kurze Zusammenfassung des Dokuments (Snapshot) in englischer Sprache erstellt. Weitere Informationen auf der IASB- und der DRSC-Homepage. (www.drsc.de)

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