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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Koalitionsfraktionen: Ratingagenturen sollen haften

Ratingagenturen sollen in Europa besser reguliert werden, und ihre Arbeit soll transparenter werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP forderte in einem gemeinsamen Antrag (17/ 7638), der am 11.11.2011 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand, die feste Verankerung von externen Ratings in Standards und Regulierungsvorschriften zu lockern. Diese feste Verankerung habe „zu einer übermäßigen, zum Teil auch mechanistischen Orientierung vieler Marktteilnehmer an externen Ratings und – damit verbunden – zu einer Vernachlässigung der eigenen Sorgfaltspflichten der Marktteilnehmer geführt“, schreiben die Koalitionsfraktionen und stellen weiter fest: „Dadurch können abrupte Änderungen externer Ratings prozyklische Tendenzen im Finanzsystem verstärken und systemische Störungen verursachen.“

Die Bundesregierung solle sich außerdem auf europäischer Ebene für Rahmenbedingungen einsetzen, die einen umfassenden Wettbewerb im Ratingmarkt ermöglichen.

Weiterhin verlangen CDU/CSU- und FDP-Fraktion, einheitliche zivilrechtliche Haftungsregelungen sicherzustellen. Ratingagenturen sollten für die einheitliche und ordnungsgemäße Anwendung der ihren Ratings zugrunde liegenden Methodik rechenschaftspflichtig sein, besonders gegenüber den betroffenen Emittenten von Finanzinstrumenten, den Investoren und Kreditnehmern. Die letztendliche Verantwortung für die Investitionsentscheidungen müsse aber bei den Finanzmarktteilnehmern verbleiben, stellten Unions- und FDP-Fraktion fest. Die Haftung solle so ausgestaltetwerden,„dass sie nicht dasblindeVertrauen der Marktteilnehmer auf die ,Richtigkeit , des Ratings fördert“.
(hib vom 10.11.2011)

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