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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: RL zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Mit Liquiditätsengpässen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) aufgrund schlechter Zahlungsdisziplin soll seit dem 16.3.2013 Schluss sein.
Ab diesem Tag greift die EU-Richtlinie (RL) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, die bis dahin in nationales Recht umgesetzt sein muss. Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, sagte dazu: „Für KMU ist es besonders schwer, ihr Recht auf unverzügliche Rechnungsbegleichung durchzusetzen. Zahlungsverzug kostet die KMU Zeit und Geld, und Streitigkeiten können die Kundenbeziehungen beeinträchtigen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie zum Zahlungsverzug in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und den KMU so die Unterstützung bieten, die sie in diesen schweren Zeiten dringend brauchen, um ihre Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa wahrnehmen zu können.“ So darf eine vertraglich festgelegte Zahlungsfrist nur dann 60 Tage überschreiten, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Öffentliche Auftraggeber müssen nun innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ihre Rechnungen begleichen. Die Dauer von Abnahme- und Prüfungsverfahren wird ebenfalls auf 30 Tage begrenzt. Neu ist zudem der erhöhte Verzugszinssatz von acht auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und ein Anspruch auf die Zahlung eines Pauschalbetrages bei Zahlungsverzug. Mehr Informationen über die RL zur Bekämpfung von Zahlungsverzug erhalten Sie unter ec.europa.eu.
(EU aktuell vom 12.3.2013)

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