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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: RH IFA 1.001 zu Besonderheiten latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen

Am 24.11.2010 hat der HFA in seiner 222. Sitzung den vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) am 25.10.2010 verabschiedeten IDW-Rechnungslegungshinweis „Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen (IDW RH IFA 1.001)“ billigend zur Kenntnis genommen.

Die Bilanzierung latenter Steuern nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahres- und Konzernabschluss ist durch das BilMoG neu geregelt worden. In dem IDW-Rechnungslegungshinweis werden die Besonderheiten nach § 274 HGB bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen infolge der Teilwertaufstockung nach § 13 KStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes (StRefG) 1990 unter Berücksichtigung des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 18 „Latente Steuern“ erläutert. Dabei geht IDW RH HFA 1.001 ein auf die Bilanzierung im Zusammenhang mit Bauinstandhaltungsrückstellungen, steuerlichen Sonderposten und steuerfreien Rücklagen sowie vermögensverwaltenden Wohnungsunternehmen.

Der Rechnungslegungshinweis ersetzt die IDW-Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1992 „Zur Bilanzierung latenter Steuern bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (IDW St/WFA 1/1992)“. Er wird in Heft 12/2010 der IDW-FN sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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