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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Wirtschaftsprüfung HFA des IDW: RH HFA 1.016 verabschiedet

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 29.5.2009 den IDW-Rechnungslegungshinweis: „Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen (IDW RH HFA 1.016)“ verabschiedet. Anlass war das Bil- MoG, welches die Möglichkeit aufgehoben hat, sog. Ansammlungsrückstellungen zu bilden. Der HFA äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen es in einem handelsrechtlichen Abschluss als zulässig anzusehen ist, in Anlehnung an den „Components Approach“ des IAS 16 die Beträge der planmäßigen Abschreibung einer Sachanlage komponentenweise zu bestimmen. Der IDW RH HFA 1.016 wird in Heft 7 der IDW FN und im Supplement 3/2009 der WPg veröffentlicht werden.

(Quelle: www.idw.de)

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