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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.06.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Qualitätskontrolle 2018 – Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren weiterhin auf niedrigem Niveau

Ende 2018 waren 3230 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2017: 3417). In diesen Praxen waren am Jahresende unverändert rund 62 % aller WP/vBP tätig. Dieser Prozentsatz verändert sich seit 2013 nur hinter der Kommastelle. 69 % der Wirtschaftsprüfer und 18 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen. Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) wertete 710 Qualitätskontrollberichte (2017: 589) aus und beschloss nach 76 Qualitätskontrollen (11 %, Vorjahr: 7 %) Auflagen und/oder Sonderprüfungen sowie drei Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister. In den übrigen Fällen wurden bestehende Mängel während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbes. in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Die WPK hat 2018 insgesamt sechs Fortbildungs- und eine Ausbildungsveranstaltung für Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat den Vorstand über 25 Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung informiert. Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle haben an sechs Qualitätskontrollen teilgenommen. Bei sieben Prüfern für Qualitätskontrolle wurde von der Kommission für Qualitätskontrolle eine Aufsicht durchgeführt, die zwischenzeitlich alle abgeschlossen werden konnten.

(Neu auf WPK.de vom 13.6.2019)

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