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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.05.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Qualitätskontrolle 2017 - Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren weiterhin auf niedrigem Niveau

Ende 2017 waren 3417 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2016: 3699). In diesen Praxen waren am Jahresende unverändert rund 62 % aller WP/vBP tätig. Dieser Prozentsatz verändert sich seit 2013 nur hinter der Kommastelle. 70 % der Wirtschaftsprüfer und 19 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 589 Qualitätskontrollberichte (2016: 402) aus und beschloss bei 44 Praxen (7 %, Vorjahr: 8 %) Auflagen und/oder Sonderprüfungen sowie zwei Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister. In den übrigen Fällen wurden bestehende Mängel während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbesondere in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat 2017 insgesamt sieben Fortbildungs- und zwei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt.

In zehn Vorgängen hat die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über festgestellte Berufsrechtsverstöße informiert.

Auch hat die Kommission für Qualitätskontrolle nunmehr an zwölf Qualitätskontrollen teilgenommen. Bei sieben Prüfern für Qualitätskontrolle wurde von der Kommission für Qualitätskontrolle eine Aufsicht durchgeführt.

Der Bericht steht unterhttps://www.wpk.de/fileadmin/documents/Oeffentlichkeit/Berichte/Taetigkeitsbericht-KfQK-2017.pdf zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 16.5.2018)

 

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