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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.10.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
ESMA: Prüfungsschwerpunkte für 2020 veröffentlicht

Am 22.10.2019 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities) für 2020 veröffentlicht, die kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen sollten.

Bei den Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um

  • spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse (insb. hinsichtlich der Bestimmung der Mietdauer und des Abzinsungssatzes),
  • die Fortentwicklung der bereits in 2018 in Kraft getretenen Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden,
  • die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich nicht genutzter steuerlicher Verluste.

Darüber hinaus befasst sich die ESMA unter anderem mit

  • den Ausführungen zu nichtfinanziellen Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekten,
  • spezifischen Aspekten der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen („Alternative Performance Measures“),
  • dem Umsetzungsstand hinsichtlich der Einführung des harmonisierten elektronischen Formats für die jährliche Finanzberichterstattung („European Single Reporting Format“  kurz ESEF) für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, und
  • den unternehmerischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden „Brexit“.

Weitergehende Informationen zu den Prüfungsschwerpunkten sind auf der Internetseite der ESMA (PDF) verfügbar.

(Neu auf WPK.de vom 24.10.2019)

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