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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.11.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Prüfungsschwerpunkte 2019


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte 2019 veröffentlicht. Die ersten drei Punkte stammen von der European Securities and Markets Authority (ESMA), die letzten beiden von der DPR:
 
1.  Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden",  
2.  Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente",
3.  Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16
"Leasingverhältnisse",

 
4.  Konzernlagebericht 
Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang
und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 S. 1-3 HGB),
5.  Segmentberichterstattung
unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:
  Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen
Segmenten (IFRS 8.11-8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
  Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer
Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25-8.27)
  Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und
sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
  Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern
(IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34).

(PM DPR vom 15.11.2018)

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