DPR: Prüfungsschwerpunkte 2017
Nachdem die European Securities and Markets Autority (ESMA) am 27.10.2016 ihre Prüfungsschwerpunkte („European Common Enforcement Priorities“) veröffentlicht hatte (unten Punkte 1-3; für eine ausführliche Darstellung des Prüfungsschwerpunkts vgl. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma-2016-1528_european_common_enforcement_priorities_for_2016.pdf.), hat am 3.11.2016 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die nationalen Prüfungsschwerpunkte (unten Punkte 4-5) veröffentlicht. Europäische und nationale Prüfungsschwerpunkte zusammen bilden die Prüfungsschwerpunkte 2017 der DPR.
1. Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)
2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbind-
lichkeiten
3. Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss
4. Anteile an anderen Unternehmen
• Beurteilung der Ermessensentscheidungen bei „atypischen“ Fällen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28)
sowie Vollständigkeit der jeweils zugehörigen Anhangangaben gemäß IFRS 12 und IAS 24
o Nichtkonsolidierung bei vorliegender Stimmrechtsmehrheit ,
o Konsolidierung trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit,
o Keine Anwendung der Equity-Methode trotz Vorliegens eines oder mehrerer Indikato-
ren des IAS 28.6,
o Anwendung der Equity-Methode bei unter 20% Stimmrechtsbesitz.
• Änderung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
o Festlegung des Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20),
o Neubewertung von bei Erlangung der Beherrschung bereits vorliegenden bzw. bei
Verlust der Beherrschung zurückbehaltenen Anteilen an Unternehmen
(IFRS 3.42, IFRS 10.25 (b)).
• Beurteilung der quantitativen und qualitativen Wesentlichkeit bei nicht konsolidierten Tochter-
unternehmen und Darstellung bei erstmaliger Einbeziehung
5. Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
• Durchführung eines Werthaltigkeitstests bei Identifikation von Indikatoren für eine Wertminde-
rung des Sachanlagevermögens (IAS 36.12-36.14) und Bestimmung der Testebene (IAS
36.66),
• Plausibilität der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags bei Durchfüh-
rung des Tests auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) (IAS 36.33 ff.),
• Einbeziehung von Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts der
ZGE (IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC Agenda-Entscheidung Mai 2016),
• Bei nicht vollständiger Erfassung der rechnerischen Wertminderung einer wesentlichen ZGE
(IAS 36.105):
o Nachweis der Wertuntergrenze „beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der
Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte der ZGE,
o Prüfung des Erfordernisses zusätzlicher Anhangangaben zum Vorgehen bei der Er-
mittlung der Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten bei der Ermes-
sensausübung (IAS 1.125 ff.)
(PM DPR vom 3.11.2017)