DPR: Prüfungsschwerpunkte 2016
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 19.11.2015 ihre nationalen Prüfungsschwerpunkte 2016 bekanntgegeben. Es handelt sich dabei in der nachfolgenden Auflistung um die Punkte 4 und 5. Die Punkte 1-3 hatte die European Securities and Markets Authority (ESMA) als europäische Prüfungsschwerpunkte bereits am 27.10.2015 veröffentlicht. Für eine ausführliche Darstellung dieser Prüfungsschwerpunkte vgl. http://www.esma.europa.eu/content/ESMA-Public-Statement-ECEP-2015.
1. Einfluss der Finanzmarkt-Konditionen auf den Abschluss
2. Kapitalflussrechnung und zugehörige Angaben
3. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zugehörige Angaben
4. Umsatzerlöse (IAS 18, IAS 11, IAS 8, IFRS 8, § 315 HGB)
- Ertragsrealisierung, insbesondere
• Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen (IAS 18.14 (a))
• Zulässigkeit einer Erfassung von Erlösen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads
(IAS 18.20, IAS 11.22)
- Unternehmensspezifische Anhangangaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Erfas-
sung der Umsatzerlöse (IAS 18.35 (a)) und zur Abbildung von Fertigungsaufträgen (IAS 11.39 (b)
und (c))
- Anhangangaben zu den möglichen Auswirkungen der Anwendung des neuen IFRS 15 auf den
Abschluss des Unternehmens in der Periode der erstmaligen Anwendung (IAS 8.30)
- Informationen über eine starke Abhängigkeit von Kunden im Anhang gemäß IFRS 8.34 und im
Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 1 HGB, insbesondere hinsichtlich aktueller und zukünftiger
Auswirkungen auf die Ertragslage (DRS 20.65 ff., DRS 20.146 ff.)
- Prognose der Umsatzerlöse im Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB), insbesondere
• Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen (DRS 20.120)
• Berichterstattung über mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positi-
ven oder negativen Abweichung von der Prognose des Umsatzes führen können (Chancen
und Risiken gemäß DRS 20.11)
5. Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3)
- Bedingte Kaufpreiszahlungen
• Bewertung (IFRS 3.39 f.) und Folgebewertung (IAS 39.47)
• Qualifizierung von Vereinbarungen über bedingte Zahlungen an Mitarbeiter und verkaufende
Anteilseigner als Gegenleistung für den Unternehmenserwerb oder als separate Transaktion
(IFRS 3.52 b), IFRS 3 Anhang B54 f.)
- Unternehmenserwerb zu einem Preis unter dem Marktwert (IFRS 3.34 ff.)
• Ansatz und Bewertung der im Rahmen der Kaufpreisallokation neu identifizierten immateriel-
len Vermögenswerte (IFRS 3.10 ff., IFRS 3 Anhang B31 ff.)
• Angabe der Höhe des Gewinns und Beschreibung der Gründe, weshalb die Transaktion zu
einem Gewinn führte (IFRS 3.59, IFRS 3 Anhang B64n))
(PM DPR vom 19.11.2015)