: Prüfungshinweis im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG
Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor. Dabei sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen von einen Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund hat der IDW-Arbeitskreis "Prüfung nach KWKG und EEG" den IDW-Prüfungshinweis "Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31)" erarbeitet. Er basiert auf dem im Februar d.J. verabschiedeten Entwurf einer Neufassung des IDW-Prüfungsstandards "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.)". Neben Beispielen für einzelne Prüfungshandlungen enthält dieser IDW-Prüfungshinweis auch Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers. Er wird in IDW Life Heft 6/2016 veröffentlicht werden.
Der Arbeitskreis hat ferner einen IDW-Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern erarbeitet, der sich zur Zeit im Verabschiedungsprozess befindet. Ansprechpartnerin im IDW ist WP StB Cathérine Viehweger.
(IDW Aktuell vom 19.5.2016)