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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen – IDW EPS 490

Bislang existierten in Deutschland keine allgemeinen Verlautbarungen für die Prüfung einer vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung, z. B. einer Bilanz oder GuV, oder deren Bestandteilen, z. B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zweck des am 23.1.2013 vom HFA verabschiedeten IDW EPS 490 ist es – so das IDW–, dem Berufsstand eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung zu stellen. IDWEPS 490 wird in IDW-FN 3/2013 sowie im WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht werden. Ein Download finden Sie auf der IDW-Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.9.2013.
(www.idw.de)

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