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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern – hohe Prüfungsqualität sichern

Der WPK-Ausschuss „Rechnungslegung und Prüfung“ möchte darauf aufmerksam machen, dass es sich bei Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 24 Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) um eine hochgradig anspruchsvolle gesetzliche Pflichtprüfung handelt, die eine angemessene Prüfungsplanung erfordert und deren Durchführung einen angemessenen zeitlichen Rahmen einnehmen muss. Auch bei dieser Prüfung sind hohe Anforderungen an Planung, Durchführung und Dokumentation zu legen. (www.wpk.de)

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