IDW: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern
Der Entwurf einer Neufassung des Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i. S. d. § 34f Abs. 1 S. 1 GewO nach § 24 Abs. 1 S. 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – IDW EPS 840 n.F.“ ist verabschiedet worden. Die Neufassung berücksichtigt u.a. die folgenden Aspekte:
– Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der FinVermV,
– Anpassungen an die zwischenzeitlich ergänzte Fassung der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f Gewerbeordnung und zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung,
– Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen, die sich aus der Praxis ergeben haben, und
– Ergänzung für die optionale Durchführung "anderer Prüfungshandlungen".
Der Entwurf steht als Download unter www.idw.de in der Rubrik „Verlautbarungen, Entwürfe“ und wird in IDW Life 4/2018 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.8.2018.
(IDW Aktuell vom 14.3.2018)