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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.02.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck – IDW EPS 480 verabschiedet

In der Praxis werden vermehrt Aufträge außerhalb der klassischen Abschlussprüfung zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen erteilt. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z. B. Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz oder vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze). Hiernach aufgestellte Abschlüsse bezeichnet man als Abschlüsse für einen speziellen Zweck. Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 23.1.2013 den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards „Die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW EPS 480)“ verabschiedet, der die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen darlegt. Ein Download finden Sie auf der IDW-Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. IDW EPS 480 wird in IDW-FN 3/2013 sowie dem WPg-Supplement 1/ 2013 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.9.2013.
(www.idw.de)

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