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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden (IDW PS 480)

In der Praxis werden vermehrt Aufträge – außerhalb der klassischen Abschlussprüfung – zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen erteilt, beispielsweise zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs oder für steuerliche Zwecke. Der Anwendungsbereich IDW PS 480 ist möglichst breit angelegt, um dem Berufsstand für unterschiedliche Arten von Beauftragungen Grundsätze zur Prüfung bereitzustellen.

Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW PS 480 am 28.11.2014 verabchiedet. Veröffentlicht wird er in Heft 1/2015 der IDW Fachnachrichten und im WPg-Supplement 1 aus 2015.

(www.idw.de)

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