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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.12.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW/DIHK: Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen

Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Vollständigkeitserklärung darüber abgeben und bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegen. Die Vollständigkeitserklärung ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einem anderen unabhängigen Sachverständigen zu prüfen. Die mit qualifizierter elektronischer Signatur zu hinterlegende „Prüfbescheinigung“ zur Vollständigkeitserklärung ist vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mittlerweile überarbeitet worden. Das IDW erläutert den Sachverhalt und seine Haltung dazu in einer Mitteilung, die hier abrufbar ist.

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