IDW: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 8c S. 1 KStG
Nach Ansicht des IDW verstößt die Vorschrift, die ab einem Beteiligungserwerb von über 25 % zwangsläufig und ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen zum endgültigen Verlustuntergang führt, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Darüber hinaus sprechen gute Gründe für eine Verletzung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsfreiheit. Das IDW-Schreiben vom 30.5.2014 an das BVerfG ist auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)
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