R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Zentrale Stelle Verpackungsregister: Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG“ mit Stand vom 1.1.2019 veröffentlicht. Damit gibt die Zentrale Stelle die aus ihrer Sicht wesentlichen Hinweise zur Prüfung und Berichterstattung über Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Wiederholte und grobpflichtige Verstöße gegen die Prüfleitlinien können zur Entfernung eines Prüfers aus dem Prüferregister führen.

Nach den Prüfleitlinien und der Praxis der Zentralen Stelle werden ausschließlich natürliche Personen als Prüfer erfasst. Eine Registrierung von Gesellschaften ist nicht möglich. Gleichwohl räumten Vertreter der Zentralen Stelle - so die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - im Gespräch ein, dass Verträge über die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen regelmäßig mit Gesellschaften geschlossen würden. Wichtig sei jedoch, dass nur ein registrierter Prüfer die Bestätigungen und Prüfberichte verantwortlich zeichnen könne.

Auf Nachfrage hätten die Vertreter der Zentralen Stelle auch deutlich gemacht, dass im Zuge des Registrierungsverfahrens nur geringe Anforderungen an den Nachweis der Bestellung bestehen. So genüge bspw. ein aktueller PDF-Druck aus dem online abrufbaren Berufsregister. Es müsse nicht zwingend eine Bescheinigung der WPK eingeholt werden.

Die WPK hat sich intensiv in die Erarbeitung der Prüfleitlinien eingebracht, zuletzt durch die gemeinsame Stellungnahme mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)vom 29.11.2018. Leider hätten die Anregungen der WPK und der BStBK   - so die WPK weiter - nahezu keine Berücksichtigung gefunden. Die WPK sieht daher noch Anpassungsbedarf bei zahlreichen Aspekten der Prüfleitlinien und wird künftige Änderungen nutzen, um an ihre Anregungen zu erinnern. Laut Dezember-Newsletter will die Zentrale Stelle die Prüfleitlinien bereits 2019 erstmals überarbeiten.

(Neu auf WPK.de vom 25.1.2019)

 

stats