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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.10.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Prüferaufsichten in Deutschland und der Schweiz kooperieren

 

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) haben eine Absichtserklärung zur Kooperation im Bereich der Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer unterzeichnet. Sie bildet die Grundlage für eine gegenseitige Anerkennung der Aufsichten in Deutschland und der Schweiz. Die Kooperation folgt dem Prinzip der Heimatstaatenaufsicht. Danach ist für die Aufsicht jeweils ausschließlich die Prüferaufsicht im Heimatstaat des Abschlussprüfers zuständig. Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit des Abschlussprüfers arbeiten die Aufsichten beider Länder zukünftig eng zusammen.

Durch die Erklärung werden zukünftig Mehrbelastungen für Prüferpraxen vermieden. So müssen sich etwa Prüferpraxen aus der Schweiz, die in Deutschland börsennotierte Unternehmen prüfen, zukünftig nicht mehr umfänglich in Deutschland registrieren und der dortigen Prüferaufsicht unterwerfen. Ähnliches gilt für deutsche Prüferpraxen, die in der Schweiz börsennotierte Unternehmen prüfen wollen. Sie müssen sich zukünftig nur bei der RAB melden, unterliegen aber etwa nicht ihren Inspektionen.

Für die APAK handelt es sich um die erste Kooperationsvereinbarung mit einer Prüferaufsicht außerhalb der EU. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung.

(PM APAK vom 28.10.2011)

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