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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.02.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Praxishinweise zur Gestaltung von Transparenzberichten gemäß § 55c WPO

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a HGB durchführen, mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2008 erstmals einen Transparenzbericht gemäß § 55c WPOimInternet veröffentlichen bzw. bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hinterlegen. Bei der Auswertung der Transparenzberichte sind etliche Zweifelsfragen zur Auslegung der gesetzlichen Anforderungen aufgetreten. Mit Blick auf die Erstellung der diesjährigen Transparenzberichte bis zum 31.3.2009 stehen die in den zuständigen Gremien der WPK abgestimmten Hinweise zur Gestaltung und Veröffentlichung von Transparenzberichten unter http://www.wpk.de/praxishinweise/transparenzbericht.asp zur Verfügung.
(Quelle: www.wpk.de)

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