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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.09.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: PraxishinweisAbschlussprüfung

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse.

Evi Lang, WP/StB, Mitglied des Vorstandes und stellvertretende Vorsitzende der Vorstandsabteilung Berufsaufsicht der Amtszeit 2014 bis 2018, gibt Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen.

Sie betreffen insbesondere die Bereiche

  • Einzelangaben des Anhangs,
  • Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
  • Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
  • Kapitalflussrechnung sowie
  • Steuerüberleitungsrechnung.

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(Neu auf WPK.de vom 11.9.2018)

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