WPK: Praxishinweis zum neuen Berufsrecht – Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“)
In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, WP/RA, über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Hintergrund ist, dass bei Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen muss, die es den Mitarbeitern anonym und vertraulich ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder gegen Berufspflichten innerhalb der Praxis an geeignete Stellen zu berichten. Er ist unter www.wpk.de in der Rubrik „Mitglieder > Praxishinweise > Zum neuen Berufsrecht“ abrufbar.
(Neu auf WPK.de vom 15.3.2017)