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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.06.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken und -berichten

Zum Umgang mit elektronischen Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken erhielt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Reihe von Fragen aus dem Mitgliederkreis. Die hierzu veröffentlichten Praxishinweise liegen bereits länger zurück (WPK Magazin 1/2017, 17, und WPK Magazin 3/2017, 26). Der Ausschuss „Berufsrecht“ und nachfolgend der Vorstand der WPK haben sich daher mit den zwischenzeitlich aufgeworfenen Fragen eingehend befasst und möchten diese für alle Mitglieder der WPK beantworten. Der entsprechend aktualisierte Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken und Berichten steht unter Mitglieder > Praxishinweise > Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 26.5.2020)

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