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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Praxishinweis zu Bewertungen nach §§ 68, 70 InvG

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen IDW-Praxishinweis verabschiedet, der den Wirtschaftsprüfern hilft, Anteile an Immobiliengesellschaften zu bewerten, die bspw. von Kapitalanlagegesellschaften für Rechnung von Immobilien-Sondervermögen gehalten werden.
Nach § 70 Abs. 2 Investmentgesetz (InvG) muss ein Abschlussprüfer i. S. d. § 319 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB den Wert der Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nach den für die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen allgemein anerkannten Grundsätzen ermitteln. Dabei sind die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobiliengesellschaft ausgewiesenen Immobilien mit dem Wert anzusetzen, der von einem von der Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss festgestellt wurde. Diese Anforderungen sind auch für Wertermittlungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb einer Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft für Zwecke eines Immobilien-Sondervermögens nach § 68 Abs. 2 InvG einschlägig.
Sobald die Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) umgesetzt ist, die u. a. ein Kapitalanlagegesetzbuch vorsieht und das bisherige Investmentgesetz aufheben soll, wird Mitte 2013 dieser IDW-Praxishinweis überarbeitet werden.
Der IDW-Praxishinweis: Bewertung nach §§ 68, 70 InvG (IDW-Praxishinweis 1/2012) wird in IDW-FN 9/2012 und im WPg-Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

--> Zur AIFM-Richtlinie veranstaltet dieser Verlag am 23.10.2012 einen RdF-Workshop. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.rdf-online.de.

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