KfQK: Praxishinweis zu Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle
Prüfer für Qualitätskontrolle müssen nicht nur im Zeitpunkt ihrer Registrierung, sondern auch danach im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig sein. Außerdem haben alle, nicht nur aktive Prüfer für Qualitätskontrolle, regelmäßig alle drei Jahre die Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Berufspflichten ist spätestens bis zum 16.6.2019 nachzuweisen.