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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.09.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Praxishinweis zu Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle

Prüfer für Qualitätskontrolle müssen nicht nur im Zeitpunkt ihrer Registrierung, sondern auch danach im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig sein. Außerdem haben alle, nicht nur aktive Prüfer für Qualitätskontrolle, regelmäßig alle drei Jahre die Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Berufspflichten ist spätestens bis zum 16.6.2019 nachzuweisen.

In einem Praxishinweis erläutert Gerhard Schorr, WP/StB, Vorsitzender der Abteilung „Prüferauswahl und Registrierung“ der Kommission für Qualitätskontrolle, die Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen. Ferner gibt er Hinweise zu gegebenenfalls weitergehenden Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen im Prüferauswahlverfahren. Abschließend behandelt er die Anforderungen an den Nachweis der speziellen Fortbildung für Prüfer für Qualitätskontrolle.

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(Neu auf WPK.de vom 29.8.2018)

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