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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
SEPA-Rat: Pragmatische Lösung für den eCommerce – SEPA-Lastschrift wird künftig unterstützt

Im Internethandel dürfen gemäß einer PM der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Online- Lastschriften auch nach dem Start des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA) am 1.2.2014 verwendet werden. Nach einem aktuellen Beschluss des deutschen SEPA-Rats müssten Verbraucher der Einlösung einer Lastschrift (SEPA- Basislastschrift) nicht zwingend schriftlich zustimmen. Vielmehr blieben die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungsdienstleister maßgeblich. Die übrigen SEPA-Regeln seien von dem Beschluss aber nicht berührt – insbes. die Dokumentationsund Informationspflichten im Lastschriftverfahren würden zum Starttermin auch im Online- Handel gelten. Verbraucher müssten bspw. über die Abbuchung eines Rechnungsbetrags mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden („Pre- Notification“). Bei der Bank müsse die Basislastschrift mindestens fünf Tage vor dem Einlösungsdatum vorliegen, bei wiederholtem Einzug reiche eine Vorlaufzeit von zwei Tagen. Zwar sei der Umstellungsaufwand für den Online-Handel durch den Beschluss des SEPA-Rates etwas geringer geworden, der Zeitplan bleibe jedoch ehrgeizig. Laut der jüngsten europaweiten PwC-Umfrage zum Stand der SEPA-Vorbereitungen (SEPA Readiness Thermometer August 2013) sei die rechtzeitige Umstellung bei annähernd 40 % der Handels- und Konsumgüterunternehmen zweifelhaft. Dennoch verfügten fast 70 % der Befragten über keinen „Plan B“ für den Fall, dass es nach dem 1.2.2014 zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommen sollte. In der Handelsund Konsumgüterbranche könnten wegen der stark ausdifferenzierten Lieferketten schon kleinere Störungen bei der Zahlungsabwicklung gravierende Folgen haben. Für die Unternehmen sei die Empfehlung des SEPA-Rats somit ein wichtiges Signal, um die Umstellung nun vollumfänglich voranzutreiben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pwc.de/sepa. (www.pwc.de)

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