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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.11.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW : Positionspapier zu den Nichtprüfungsleistungen aktualisiert

Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit Juni 2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer. Die Änderungen gegenüber der dritten Auflage (Stand: 9.1.2018) sind durch die Zusätze "neu" oder "aktualisiert" gekennzeichnet.

Wesentliche Änderungen betreffen:

  • den neuen Abschnitt 2.1.6. zur Frage, ab wann die Blacklist beim Verlust der PIE-Eigenschaft nicht mehr anzuwenden ist.
  • Abschnitt 2.4.4., der nunmehr klarstellt, dass in Bagatellfällen von Verstößen gegen die Blacklist bereits der Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 EU-VO nicht eröffnet ist, sodass sich keine Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk ergeben.
  • den neuen Abschnitt 3.4., der klarstellt, dass im Bestätigungsvermerk alle erbrachten Nichtprüfungsleistungen anzugeben sind, wenn sie im Lagebericht oder Abschluss nicht angegeben wurden - und zwar unabhängig davon, ob sie im zu prüfenden Geschäftsjahr bereits abgeschlossen wurden oder nicht.
  • neue und ergänzte Fragen im Abschnitt 4.3. zu inhaltlichen Fragen zum Cap. Hierbei geht es vor allem um die Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind. Dabei nimmt das Positionspapier Bezug auf die im September zum Cap veröffentlichten Fragen und Antworten des europäischen Ausschusses der Prüferaufsichten, dem CEAOB. Die Fragen und Antworten des CEAOB finden Sie hier.

Dieses und alle anderen IDW Positionspapiere finden Sie hier.

(IDW Aktuell vom 5.11.2018)

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