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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.01.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW : Positionspapier zu den Nichtprüfungsleistungen aktualisiert

Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit Juni 2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer. Die Änderungen gegenüber der zweiten Auflage (Stand: 12.5.2017) sind durch die Zusätze 'neu' oder 'aktualisiert' gekennzeichnet.

Wesentliche Neuerungen in der dritten Auflage betreffen:

  • Abschnitt 3.3 zur Frage, wann eine Nichtprüfungsleistung "indirekt" für das geprüfte Unternehmen erbracht wird.
  • Abschnitt 4.3.1 zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind.
  • Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 4.3.4, in denen konkretisiert wird, wann eine Nichtprüfungsleistung „nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich“ ist, so dass sie nach der EU-Verordnung für Zwecke des 70%-Cap nicht zu berücksichtigen ist.

 Alle IDW-Positionspapiere finden Sie hier.

(IDW Aktuell vom 12.1.2018)

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