IDW : Positionspapier zu den Nichtprüfungsleistungen aktualisiert
Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit Juni 2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer. Die Änderungen gegenüber der zweiten Auflage (Stand: 12.5.2017) sind durch die Zusätze 'neu' oder 'aktualisiert' gekennzeichnet.
Wesentliche Neuerungen in der dritten Auflage betreffen:
- Abschnitt 3.3 zur Frage, wann eine Nichtprüfungsleistung "indirekt" für das geprüfte Unternehmen erbracht wird.
- Abschnitt 4.3.1 zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind.
- Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 4.3.4, in denen konkretisiert wird, wann eine Nichtprüfungsleistung „nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich“ ist, so dass sie nach der EU-Verordnung für Zwecke des 70%-Cap nicht zu berücksichtigen ist.
Alle IDW-Positionspapiere finden Sie hier.
(IDW Aktuell vom 12.1.2018)