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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Positionspapier Corporate Governance zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Aufsichtsräte, denen die Überwachungsfunktion in Unternehmen zukommt, und Abschlussprüfer, die die Aufsichtsräte maßgeblich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützen, sind entscheidende Träger des Systems der Corporate Governance. Im Bewusstsein der Verantwortung, die die Wirtschaftsprüfer im Corporate Governance-System in Deutschland tragen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) ein Positionspapier entwickelt, das Verbesserungen der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer anregt.

Das IDW Positionspapier baut auf dem deutschen aktienrechtlichen Corporate Governance-System auf. Seine Grundzüge sind aber ebenso auf die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfern und anderen, nicht gesetzlich gebildeten Überwachungsorganen, wie z. B. Beiräten, Gesellschafterausschüssen oder Verwaltungsräten in anderen Rechtsformen anwendbar. Dies gilt auch für die Regulierungsdiskussion in Europa. „Auch in Staaten mit einem monistischen Corporate Governance- Modell sind diese Grundsätze für die Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit den sog. non-executive directors denkbar“, so Klaus Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.

Das IDW-Positionspapier soll einen praxisrelevanten Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion leisten und dazu beitragen, sachgerechte Lösungen im Interesse einer nachhaltigen und effizienten Corporate Governance zu finden. Es kann ein Baustein im Gesamtgefüge von eigenverantwortlichen Maßnahmen werden, um künftigen Finanz- und Wirtschaftskrisen vorzubeugen.

Naumann: „Wir hoffen, dass sich möglichst viele im Corporate Governance-System Agierende mit unseren Positionen vertraut machen und sie mit konstruktiven, aber auch kritischen Hinweisen begleiten und weiterentwickeln helfen. Konkretisierende Hinweise zu einer sachgerechten Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer aus der Sicht des Aufsichtsrates bzw. Prüfungsausschusses sind dabei maßgeblich, damit deren Erwartungen angemessen berücksichtigt werden.“

Um den Meinungsbildungsprozess transparent zu gestalten, werden eingehende Vorschläge und Meinungsäußerungen auf der Webseite des IDW (www.idw.de) veröffentlicht.
(PM IDW vom 14.5.2012)

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