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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.08.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Deutsche Kreditwirtschaft: Politik muss Wahlrecht bei Großkreditverordnung nutzen

Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf, in der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (Gro- MiKV) die in den EU-Vorgaben vorgesehenen Wahlrechte auch zu nutzen. Der nun vorliegende Entwurf des BMF tue dies nur in sehr eingeschränktem Umfang.
Die Folge wäre eine massive Benachteiligung des deutschen Finanz- und Wirtschaftstandorts. Die EU-Bankenverordnung (CRR) erlaube den Mitgliedstaaten, Kredite an Unternehmen der gleichen Institutsgruppe oder Verbundbeteiligungen von der Anrechnung auf die Großkreditobergrenzen zu befreien. Während andere Länder dieses Wahlrecht nutzten, werde es vom BMF in dem nun veröffentlichten Entwurf nur teilweise umgesetzt. Dies würde dazu führen, dass die deutschen Kreditinstitute ihre Obergrenzen für Großkredite deutlich überschreiten und zusätzlich mit Eigenkapital unterlegen müssten. Zudem würde die Liquiditätsversorgung innerhalb einer Bankengruppe deutlich erschwert. Bestehende Gruppenstrukturen müssten unter hohem Aufwand angepasst werden.
Die Folge wären erhebliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den USA und anderen Mitgliedstaaten der EU. Um Nachteile für den deutschen Finanzplatz zu verhindern, sollten die bewusst in das EU-Regelwerk aufgenommenen Ausnahmemöglichkeiten daher nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft auch wahrgenommen werden. Dies entspräche auch dem mit der EU-Umsetzung von Basel III verfolgten „Single Rulebook“-Ansatz.
Da bestehende Kredite und Beteiligungsstrukturen nicht ohne Weiteres zurückgeführt oder angepasst werden könnten, seien mindestens Bestandschutzregelungen oder ausreichende Übergangsvorschriften notwendig. Dies gelte insbes. im Hinblick auf Patronatserklärungen.
(www.bankenverband.de)

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