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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.12.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FEA: Plädoyer für standardisierten Nominierungsprozess bei Aufsichtsräten

Die Mitglieder der Financial Experts Association (FEA) haben sich in einer aktuellen Befragung klar dafür ausgesprochen, den Nominierungsprozess für Aufsichtsräte zu standardisieren und zu professionalisieren. 77 % der Befragten votierten für klare Vorgaben. Der 2008 gegründete Berufsverband „FEA – Financial Experts Association e. V.“, der erste deutsche Berufsverband für Mitglieder in Aufsichtsgremien, entwickelt derzeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) einen Praxisleitfaden für die Arbeit in Aufsichtsräten und -gremien, in dem auch der Nominierungsprozess spezifiziert werden soll. Der Standard wird im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestellt werden. Nur 18 % halten die in der EU-Kommission diskutierte Fremdevaluierung von Aufsichtsräten alle drei oder fünf Jahre für überflüssig. 44 % votieren für eine freiwillige Fremdevaluierung, 38 % für eine Verpflichtung.
71 % der Befragten waren dafür, Aufsichtsräte von Banken stärker zu regulieren als andere Aufsichtsräte. Dieser Forderung trägt der am 22.8.2012 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf, der noch vor dem 1.1.2013 in Kraft treten soll, bereits Rechnung. Das Kreditwesengesetz soll Aufsichtsräte von Kreditinstituten künftig verpflichten, jeweils einen Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und Vergütungskontrollausschuss einzurichten. Dabei soll der Nominierungsausschuss nicht nur die Nachfolgeplanung übernehmen, sondern auch Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen – auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder. Weitere Information unter www.financialexperts.eu.

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