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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.06.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BT: PartGmbB in zweiter und dritter Lesung verabschiedet

Der Bundestag hat am 13.6.2013 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5.7.2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Von seiner Zustimmung wird allgemein ausgegangen, so dass das Gesetz ggf. noch im Juli in Kraft treten kann. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Angehörige anderer Freier Berufe können dann unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der PartG beschränken. Hierfür hatte sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) seit langem eingesetzt.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren zwischenzeitlich ins Stocken geraten war, behandelte der Rechtsausschuss am 12.6.2013 den Regierungsentwurf und empfahl einige Änderungen, die der Bundestag übernommen hat, die aber die Grundkonzeption des Gesetzentwurfs unberührt lassen. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können danach die Haftung der PartG auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken und damit die persönliche Haftung auch der handelnden Partner ausschließen, wenn für die PartG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1 Mio. Euro. Für PartGmbB unter Beteiligung von Steuerberatern wurde die Mindestversicherungssumme jetzt ebenfalls auf 1 Mio. Euro festgelegt. Für Rechtsanwälte und Patentanwälte bleibt es bei den schon im Regierungsentwurf vorgesehenen 2,5 Mio. Euro. Zu einer von der WPK angestrebten Vereinheitlichung der Mindestversicherungssummen ist es somit – so die WPK – bedauerlicherweise, aber auch erwartungsgemäß nicht gekommen.
(www.wpk.de)

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