KfQK: Ordnungsmäßigkeit der Durchführung von Qualitätskontrollen
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat in der jüngeren Vergangenheit bei der Auswertung von Qualitätskontrollberichten Sachverhalte beraten, in denen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung von Qualitätskontrollen aufgekommen waren. Diese betreffen
1. die Angemessenheit der vom Prüfer für Qualitätskontrolle für die Prüfung der Auftragsabwicklungaufgewendeten Zeiten,
2. die Angemessenheit des Umfangs der auftragsbezogenen Stichprobe des Prüfers für
Qualitätskontrolle sowie
3. die Unterstützung des Prüfers für Qualitätskontrolle durch Nicht-WP/vBP, insbes. bei der
Prüfung der Wirksamkeit der Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur Auftragsabwicklung.
Die KfQK verfolgt das ordnungsgemäße Vorgehen der Prüfer für Qualitätskontrolle in diesen
Fällen mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung einer Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Auswertung des Qualitätskontrollberichts durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Verstöße gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Durchführung von Qualitätskontrollen können auch zum Widerruf der Teilnahmebescheinigung führen. Zu den drei genannten Punkten wird unter http://www.wpk.de/aktuell/nachricht_29-09-2011_02.asp ausführlich Stellung genommen.
(www.wpk.de)