R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.05.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BVerfG: Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein registerrechtliches Ordnungsgeldverfahren. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Auferlegung von Ordnungsgeldern wegen unterbliebener Vorlage von Jahresabschlüssen einer von ihnen vertretenen GmbH. Sie meinen, die Fachgerichte hätten dem Ordnungsgeldverfahren nicht mehr geltende Verfahrensvorschriften zugrunde gelegt. In seinem Beschluss vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 - hat das BVerfG entschieden, dass die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Art. 2, 4 Nr. 4 EHUG, 61 Abs. 5 EGHGB und § 335a HGB dem Erfordernis effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) sowie dem als Ausformung des Rechtsstaatsprinzips in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Bestimmtheit und Rechtsmittelklarheit genügen.

→ Der Beschluss wird in BB 21 von Grashoff kommentiert.

stats