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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.03.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BAFA: Neues Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen – Hinweise auch zur Bescheinigung des WP/vBP

Am 7.3.2018 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt „Stromkostenintensive Unternehmen 2018“ im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht. Durch diese Ausgleichsregelung können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Zu den Antragsunterlagen gehört ebenfalls die Bescheinigung des WP/vBP. Auch hierzu enthält das Merkblatt nützliche Hinweise, beispielsweise zur qualifizierten elektronischen Signatur.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich unter anderem folgende Änderungen ergeben:

  • erweiterte Ausführungen zum Unternehmensbegriff und zum Stromverbrauch,
  • Aufnahme eines Beispiels zur Berücksichtigung der Vorräte in der Bruttowertschöpfungsrechnung,
  • Benennung der bei Anträgen nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 zusätzlich einzureichenden Unterlagen,
  • Ausführungen zu Transparenzpflichten gemäß den „Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien 2014‑2020“ (sog. „UEBLL“),
  • Verzicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen Vorschriften im Anhang des Merkblatts,
  • Verschiebung der gesetzlichen materiellen Ausschlussfrist ausnahmsweise auf den 2.7.2018 (Montag), da der 30.6.2018 auf einen Samstag fällt und
  • Veröffentlichung der Tabelle mit den durchschnittlichen Strompreisen nach § 4 DSPV für das Antragsverfahren 2018, mit deren Hilfe die sog. maßgeblichen Stromkosten zu ermitteln sind, die in die Berechnung der Stromkostenintensität nach § 64 Abs. 6 Nr. 3 EEG 2017 eingehen.

Das Merkblatt sowie weiterführende Informationen zum Verfahren (beispielsweise zur Antragsberechtigung und zu den Antragsvoraussetzungen) stehen auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 15.3.2018)

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