WPK: Neuer Praxishinweis zur Siegelführung bei der Prüfung von Stiftungen
Bis zum Inkrafttreten der Siebten WPO-Novelle im Herbst 2007 bestand die Pflicht, das Berufssiegel bei allen Erklärungen zu führen, die Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aufgrund gesetzlicher Vorschriften abgeben. Demgegenüber knüpft die Siegelführungspflicht nach heute geltendem Recht allein an das Vorliegen einer gesetzlichen Vorbehaltsaufgabe des Berufsstandes an
Aus der eingeschränkten Reichweite der gesetzlichen Siegelungspflicht ergeben sich unter anderem Änderungen bei der Prüfung von Stiftungen. (vgl. WPK-Magazin 3/2008, Seite 32). Mehr dazu hier.