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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Neuer IDW RS HFA 7 verabschiedet

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7)“ verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf vom März 2011 wurden die Ausführungen zur Bilanzierung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249HGB geändert.
IDW RS HFA 7 stellt klar, dass bestehende Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen, deren Abbau künftig voraussichtlich zu einer Steuerbelastung führt, zum Abschlussstichtag eine wirtschaftliche Belastung des handelsrechtlich ausgewiesenen Gesamthandsvermögens begründen. IDW RS HFA 7 wird in IDW-FN 3/2012 und dem WPg-Supplement 1/2012 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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