R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Neuer Entwurf des Standards ISRS 4400 "Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen"

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Beibehaltung des Ansatzes, nach dem ein Wirtschaftsprüfer bei seiner Berichterstattung über die Ergebnisse der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen lediglich über festgestellte Tatsachen informiert.

Entsprechend bedürfe es einer Klarstellung im Standard, dass im Rahmen eines solchen Auftrags der Wirtschaftsprüfer pflichtgemäßes Ermessen mit einer Ausnahme ausübt: Da bei der Auftragsvereinbarung die Untersuchungshandlungen konkret festgelegt würden, habe der WP bei der Durchführung der Untersuchungshandlungen keine Entscheidung über alternative Vorgehensweisen zu treffen. Dementsprechend spiegelten seine Ergebnisse nur Tatsachen wider.

(IDW Aktuell vom 15.3.2019)

stats