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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.09.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Neuer Anwendungszeitpunkt für IFRS 15

-tb- Nach einer mehrjährigen Entwicklungsphase veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) am 28.5.2014 schließlich die finale Version des IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“, der bestehende Inkonsistenzen und Schwächen der Umsatzerfassung beseitigen soll (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/IASB-and-FASB-issue-converged-Standard-on-revenue-recognition-May-2014.aspx). Für den Zeitpunkt der pflichtmäßigen Anwendung des neuen Standards wurde dabei zunächst der 1.1.2017 bestimmt. Nun hat der IASB die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts um ein Jahr auf den 1.1.2018 formal bekanntgegeben (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Documents/2015/Rev-rec-effective-date-amendment-Sept-2015.pdf). Hauptgrund der Verschiebung ist die gegenwärtige Absicht des IASB, den neuen Standard noch um einige Klarstellungen zu ergänzen. Diesbezüglich sollen die Gespräche bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die finalen Anpassungen im Anschluss bekanntgegeben werden können (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-confirms-deferral-of-effective-date-by-issuing-formal-amendment-to-the-revenue-Standard.aspx).

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