BStBK: Neue Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Die Bundeskammerversammlung, das höchste Organ der mehr als 86 000 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, hat am 13.4.2010 die vollständig überarbeitete „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ beschlossen. Die neue Fassung berücksichtigt die Entwicklung in der Rechnungslegung und die heutigen Qualitätsanforderungen. Die Verlautbarung wird im Deutschen Steuerrecht (DStR), dem für Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vorgesehenen Presseorgan, veröffentlicht.
(www.bstbk.de)