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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.07.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Neue Rechnungslegungshinweise

Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) am 13.6.2008 die folgenden IDW-Rechnungslegungshinweise verabschiedet:

  • IDW-Rechnungslegungshinweis „Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren" (IDW RH HFA 1.010),
  • IDW-Rechnungslegungshinweis „Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren" (IDW RH HFA 1.011),
  • IDW-Rechnungslegungshinweis „Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren" (IDW RH HFA 1.012)

Ziel der drei Verlautbarungen ist eine zusammenfassende und systematisierte Darstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung und Dokumentation der Vermögens- und Schuldenmasse in der Insolvenz, der Anforderungen an die insolvenzspezifische Rechnungslegung und der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren.

Adressaten der drei Verlautbarungen sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am Insolvenzverfahren Beteiligte, wie Schuldner, Insolvenzverwalter und Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Die Verlautbarungen werden in Kürze in den IDW-FN und im Supplement 3/2008 der WPg veröffentlicht.

(Quelle: www.idw.de)

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