HFA des IDW: Neue Prüfungshinweise
Der HFA des IDW hat in seiner 223. Sitzung am 11.3.2011 folgende IDW-Prüfungshinweise billigend zur Kenntnis genommen:
- IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.12)" und den
- IDW-Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 110a Abs. 2 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.13)"sowie die Folgeänderungen des
- IDW Prüfungshinweises „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 5 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.2)"und
- IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.7)".
Die Folgeänderungen dienen der formalen Anpassung an die Formulierungsempfehlung im Anhang 1 des IDW PS 400 „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" (Stand: 24.11.2010).
Die Verlautbarungen werden in IDW-FN 4/2011 und im WPg-Supplement 2/2011 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)