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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Neue Prüfungshinweise

 

Der HFA des IDW hat in seiner 223. Sitzung am 11.3.2011 folgende IDW-Prüfungshinweise billigend zur Kenntnis genommen:

-      IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.12)" und den

-      IDW-Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 110a Abs. 2 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.13)"sowie die Folgeänderungen des

-      IDW Prüfungshinweises „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 5 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.2)"und

-      IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.7)".

Die Folgeänderungen dienen der formalen Anpassung an die Formulierungsempfehlung im Anhang 1 des IDW PS 400 „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" (Stand: 24.11.2010).

Die Verlautbarungen werden in IDW-FN 4/2011 und im WPg-Supplement 2/2011 veröffentlicht werden.

(www.idw.de)

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