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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.08.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Neue OECD-Regeln zu Exportkrediten

Der OECD-Rat hat am 28.6.2012 in seiner Sitzung die überarbeiteten OECD-Umweltleitlinien für staatlich unterstützte Exportkredite verabschiedet. Sie sind seit dem 29.6.2012 für die Öffentlichkeit zugänglich und unter www.bmwi.de abrufbar. Eine systematische und vergleichbare Anwendung der Umweltstandards in OECD-Ländern bedeutet, dass staatlich geförderte Exportgeschäfte von den Wettbewerbern in diesen Ländern in ähnlicher Weise geprüft und unterstützt werden.
Mit der Verabschiedung der OECD-Umweltleitlinien ist auch das überarbeitete Sektorabkommen für erneuerbare Energien, klimafreundliche Technologien und Wasserprojekte als Teil des OECDKonsensus für Exportkredite – ebenfalls abrufbar unter www.bmwi.de – in Kraft getreten. Es sieht insbes. die Möglichkeit flexiblerer Finanzierungsbedingungen für Projekte in diesen Bereichen vor. Zukünftig gehören bspw. Technologien zur CO2- Abscheidung und -Speicherung, Energieerzeugung aus Müll und Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz ebenfalls zu den besonders geförderten Technologien. Auf diese Weise schaffen die Exportkreditversicherungen Anreize für Investitionen zur Abschwächung des Klimawandels. Im Jahr 2011 übernahm die Bundesregierung Exportkreditgarantien in Höhe von 29,8 Mrd. Euro. Das jährliche Volumen der Hermesdeckungen im Bereich der Erneuerbaren Energien nimmt stark zu. Es stieg seit 2005 von 104 Mio. Euro auf 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2011.
(www.bmwi.de)

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