R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.09.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Neue INNO-KOM-Richtlinie zur Stärkung von Industrieforschungseinrichtungen in der Krise

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) baut sein Programm „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ aus: Seit dem 15.9.2020 können Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen mit corona-bedingten Umsatzeinbußen für bestimmte Förderprojekte mehr Fördermittel aus dem Programm beantragen. Mit der neuen INNO-KOM-Richtlinie kann sich der Anteil der Selbstfinanzierung im Einzelfall deutlich verringern. Bisher lag die Selbstfinanzierung der Projektkosten durch die Forschungsinstitute bei bis zu 30 %. Um von den verbesserten Konditionen zu profitieren, müssen Forschungsinstitute nachweisen, dass und inwieweit sie aufgrund der COVID-19-Pandemie außer Stande sind, den Eigenanteil im bisherigen Umfang zu leisten. Mit dem Programm „INNO-KOM“ fördert das BMWi vorwettbewerbliche Forschung und investive Vorhaben von Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt hatte der Bundestag auf Grundlage des Konjunkturpaketes vom 3.6.2020 die Haushaltsmittel für die Industrieforschung um 50 Mio. Euro für 2020 aufgestockt. Davon profitiert vor allem „INNO-KOM“. Das Programmvolumen für 2020 beträgt nach der Aufstockung rund 100 Mio. Euro. Eine Erhöhung der Förderquoten in den Jahren 2020 und 2021 können die Institute rückwirkend ab dem 13.3.2020 beantragen. Das gilt für Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie noch mindestens drei Monate laufen sowie für Vorhaben, die bis zum 30.6.2021 beantragt werden. Den Text der neuen Richtlinie finden Sie unter www.bmwi.de.

(PM BMWi vom 14.9.2020)

stats