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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.11.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Neue Definition des Begriffs der Wesentlichkeit

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an seiner Definition des Begriffs der Wesentlichkeit veröffentlicht.

Die Definition von Wesentlichkeit ist ein zentraler Rechnungslegungsbegriff in den Internationalen Rechnungslegungsstandards und hilft Unternehmen bei der Entscheidung, ob Informationen in ihren Jahresabschluss einbezogen werden sollen. Die aktualisierte Definition ändert IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ und gilt ab dem 1.1.2020, wobei eine frühzeitige Anwendung möglich ist.

Die vollständige Pressemitteilung sowie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Wesentlichkeitsdefinition ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2018/10/iasb-clarifies-its-definition-of-material/abrufbar.

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