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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Nachweispflichten für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erfordert nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) Ergänzungen bzw. Änderungen. Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung, sondern lediglich ein Formerfordernis darstellt. Nach Auffassung des IDW ist deshalb eine Steuerbefreiung auch zu gewähren, wenn der Lieferant anhand anderer geeigneter Belege nachweisen kann, dass der Empfänger als Unternehmer gilt. Das Schreiben des IDW an das BMF vom 22.2.2013 ist auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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